ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
von aktenspeicher.at • aktenspeicher.com • aktenspeicher.eu • lagerkiste.at
im Folgenden aktenspeicher.at genannt.
Dezember 2023
1.1 aktenspeicher.at, aktenspeicher.eu, aktenspeicher.com und lagerkiste.at sind Unternehmensbereiche der Firma Christian Rudolf Weidhaus.
aktenspeicher.at bietet über den Internetauftritt www.aktenspeicher.at (“Homepage“) Dienstleistungen zur Abholung, Einlagerung, Wiederausfolgung, Rücklieferung sowie Entsorgung bzw. Vernichtung von Akten und beweglichen Gegenständen des Kunden an. Überdies wird der Verkauf von Aufbewahrungskartons („Karton“) bzw. der Verkauf oder die Vermietung von Paletten-Gitterkörben, -Boxen und -Container („Lagerbehältnisse“) zum Einlagern im aktenspeicher.at Lager, bzw. zur Verwendung als Transportmittel während eines Umzuges, sowie die Organisation und/oder die Durchführung von Umzügen, angeboten. Ebenso bietet aktenspeicher.at seinen Kunden auch Verpackungsmaterial, wie z.B. Klebebänder, Verpackungsfolien, Füllmaterial, etc. zum Kauf an. Auf Interessenten („Kunden“) Anfragen erstellt aktenspeicher.at gerne dem Kunden individuell angepasste Angebote.
1.2 Die hier vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Verträge („Vertrag“), die von aktenspeicher.at mit dem Kunden abgeschlossen werden.
Der Vertragspartner von aktenspeicher.at wird als „Kunde“ bezeichnet, unabhängig vom konkreten Rechtsverhältnis zwischen den beiden Parteien.
2.1 Die angebotenen Leistungen und Preise auf der Homepage von aktenspeicher.at verstehen sich als unverbindliches Angebot und sind daher keineswegs verbindlich. Auf Anfrage des Kunden, in welcher alle relevanten Daten enthalten sind, erhält dieser von aktenspeicher.at ein schriftliches Angebot. Möchte der Kunde die im Angebot angeführten Leistungen oder auch nur Teile daraus in Anspruch nehmen, sendet dieser seinen Auftrag an aktenspeicher.at. Mit dieser Auftragserteilung erklärt der Kunde sein ausdrückliches Einverständnis zu den Bedingungen dieser AGB. Der Vertrag kommt aber erst zustande, sobald aktenspeicher.at dem Kunden auf dessen E-Mail-Adresse eine Auftragsbestätigung übersendet.
2.2 Alle an den Kunden übermittelten oder telefonisch besprochenen, individuellen Angebote sind zunächst unverbindlich. Erst nachdem aktenspeicher.at dem Kunden eine Auftragsbestätigung übersandt hat, kommt der Vertrag zustande. Die Auftragsbestätigung ergeht per E-Mail an den Kunden.
3.1 Lieferung der leeren Kartons und Lagerbehältnisse – Miete, Anschaffung und Verwendung
3.1.1 aktenspeicher.at liefert dem Kunden die vereinbarte Anzahl an leeren Kartons und Lagerbehältnissen an die im Auftrag/Vertrag vereinbarte Adresse. Jeder Karton und jedes Lagerbehältnis ist bei Anlieferung bereits mit einem dem Kunden zugeordneten Etikett versehen. Die Einlagerung in Kunden eigenen Boxen und/oder Kartons bzw. sonstigen Verpackungen ist nicht möglich.
3.1.2 Der Kunde kann die Lagerbehältnisse von aktenspeicher.at mieten oder kaufen. In jedem Fall ist jedoch eine gewisse Mindestmenge der Lagerbehältnisse von aktenspeicher.at vorgegeben. Diese ist der Homepage bzw. auch dem Angebot/Vertrag zu entnehmen.
3.1.3 Die Maße der jeweilig verfügbaren Lagerbehältnisse kann der Kunde ebenso der Homepage von aktenspeicher.at entnehmen. Gegenstände, welche in den Lagerbehältnissen keinen Platz finden, können als sonstige Gegenstände (siehe ab Punkt 3.5.1) eingelagert werden.
3.1.4 Der Termin für die Zustellung der leeren Karton und Lagerbehältnisse wird mit dem Kunden abgesprochen und mittels Auftragsbestätigung fixiert. Sollte diesem Termin seitens des Kunden nicht innerhalb von drei Werktagen nach Erhalt der Auftragsbestätigung widersprochen werden, gilt dieser als verbindlich vereinbart. Nach Ablauf dieser dreitägigen Frist, kann der Kunde eine Terminverschiebung bzw. eine Termin-Stornierung nur noch gegen Kostenersatz veranlassen. Für den von aktenspeicher.at bereits entstandenen Aufwand wird sodann ein Entschädigungsbetrag von € 250,- exkl. MWSt. an den Kunden verrechnet.
3.1.5 Für jeden erfolglosen Zustellversuch, welcher ursächlich vom Kunden verschuldet ist, wird seitens aktenspeicher.at eine Aufwandspauschale von € 250,00 exkl. MWSt. in Rechnung gestellt.
3.2 Verpacken der Akten bzw. sonstiger Gegenstände in Kartons und/oder Lagerbehältnisse
3.2.1 Der Kunde hat bei Auftragserteilung zu entscheiden, ob das Einpacken der Akten und/oder anderer einzulagernder Gegenstände durch ihn selbst oder durch aktenspeicher.at erfolgen soll. Sollte es der Kunde wünschen, dass diese Dienstleistung von aktenspeicher.at durchzuführen ist, so ist in dem vom Kunden zu unterfertigenden Auftrag eine diesbezügliche Zeitpauschale inkludiert. Sollte mehr Zeit als vorgesehen für die Dienstleistungen vor Ort notwendig sein, so wird die zusätzlich benötigte Zeit auf Grundlage des auf der Homepage von aktenspeicher.at ersichtlichen Stundensatz in Rechnung gestellt. Die Abrechnung erfolgt je begonnener 15 Minuten. Eventuell benötigte Zwischenverpackungen werden dem Kunden nach tatsächlichem Bedarf verrechnet.
3.2.2 Sollte der Kunde selbst Einpacken, so hat auch er dafür Sorge zu tragen, dass durch geeignete Zwischenverpackung (z.B. Styroporflocken, Luftpolsterfolie, etc.), die Gegenstände nicht durch transportübliche Beanspruchungen beschädigt werden können. Sollten einzelne Lagerbehältnisse nicht vollständig gefüllt werden, hat der Kunde den Leerraum entsprechend mit Füllmaterial zu befüllen. Zu diesem Zwecke bietet aktenspeicher.at diverses Verpackungsmaterial auf seiner Homepage an. Für beschädigte Inhalte, aufgrund unsachgemäßes bzw. auch fahrlässiges Verpacken übernimmt aktenspeicher.at keine Haftung an Schäden der eingelagerten Gegenstände sowie etwaiger Lagerbehältnisse.
3.2.3 Folgende Maximalgewichte der der unterschiedlichen Lagerbehältnisse von aktenspeicher.at dürfen nicht überschritten werden:
• je Karton: 15 kg 0,40 kg 43,1l
• je Paletten-Gitterkorb, Metall, oben offen 325 kg 48 kg 881,6l
• je Paletten-Box E, Kunststoff, mit Deckel 325 kg 44 kg 610,0l
• je Paletten-Box S, Kunststoff, absperrbar 325 kg 45 kg 535,0l
• je Paletten-Container, Sperrholz, geschlossen 325 kg 59 kg 920,4l
Angaben: Gesamtgewicht / Eigengewicht / Volumen
Überschreitet ein zu transportierendes Lagerbehältnis das Maximalgewicht, kann die Annahme des Ladebehältnisses von aktenspeicher.at abgelehnt werden! Alternativ dazu kann aktenspeicher.at darauf bestehen, dass der Inhalt auf einen weiteres, kostenpflichtiges Lagerbehältniss zu verteilen ist. Paletten-Gitterkörbe dürfen mit maximal 18 Karton befüllt werden, sodass die Kartons mit dem Paletten-Gitterkorb in einer Höhe abschließen.
3.2.4 Folgende Gegenstände dürfen ausdrücklich nicht eingelagert werden:
• Verderbliche Waren (Lebensmittel, Getränke, Kosmetika und Haushaltschemie)
• Jede Art von Lebewesen (egal in welchem Zustand)
• Gefährliche Gegenstände, wie zum Beispiel Benzin, Öl, Gase, Farben, Lösungsmittel, Waffen, Munition, Sprengstoff und andere explosive bzw. gefährliche Stoffe
• Chemikalien generell, biologische Kampfstoffe, Giftmüll, radioaktive Materialien, Asbest oder sonstige potenziell gefährliche Materialien
• Abfallstoffe (auch Sondermüll) generell
• Batterien und/oder Akkus in welcher Form auch immer
• Bargeld, echter Schmuck, Edelmetalle (wie z.B. Gold- und Silbermünzen)
• Gegenstände welche eine bestimmte Luftfeuchtigkeit und/oder Temperatur) erfordern
• Musikinstrumente
• Kunstwerke namhafter Künstler
• Rechtserhebliche Dokumente, Sparbücher, Wertpapiere und Dokumente
• Materialien und/oder Gegenstände, welche durch störende Gerüche, Rauch, Lärm oder andere Emissionen aktenspeicher.at oder Dritte beeinträchtigen können
• Alle Gegenstände und/oder Stoffe, deren Besitz nach dem Gesetz nicht allgemein gestattet ist
• Alle Gegenstände, die geeignet sind, dem Betrieb aktenspeicher.at Schaden zuzufügen
3.2.5 Werden von aktenspeicher.at angemietete Lagerbehältnisse vom Kunden übermäßig verschmutzt oder sogar beschädigt, so hat dieser die betroffenen Lagerbehältnisse zu folgenden Preisen von aktenspeicher.at zu erwerben:
• Paletten-Gitterkorb, Metall, oben offen 881,6l € 199,00
• Paletten-Box E, Kunststoff, mit Deckel 610,0l € 399,00
• Paletten-Box S, Kunststoff, geschlossen, absperrbar 535,0l € 599,00
• Paletten-Container Sperrholz, geschlossen 920,4l € 299,00
Alle genannten Preise verstehen sich per Stück, zuzüglich Mehrwertsteuer
3.3. Verbringung der Lagerbehältnisse bzw. sonstig einzulagernden Gegenstände
3.3.1 Generell gilt, dass die Abholung der Lagerbehältnisse bzw. die Einlagerung ins aktenspeicher.at Lager maximal 10 Werktage nach der Anlieferung der Lagerbehältnisse anzuberaumen ist.
3.3.2 Grundsätzlich kann der Kunde, nach vorheriger Terminabsprache, die einzulagernden Kartons, Lagerbehältnisse oder sonstigen Gegenstände selbst an das von aktenspeicher.at genannte Lager bringen.
Sollte der Kunde jedoch bevorzugen, den Transport von aktenspeicher.at durchführen zu lassen, so ist der Wunschtermin für die Abholung bei Anfrage mitzuteilen. Erst nach schriftlicher Bestätigung durch aktenspeicher.at ist dieser Termin auch fixiert.
3.3.3 Am vereinbarten Termin wird aktenspeicher.at oder das vom aktenspeicher.at beauftragte Subunternehmen den Kunden kurz vor seinem Eintreffen telefonisch kontaktieren. Sollte der Kunde zum vereinbarten Termin nicht erreichbar und/oder anwesend sein bzw. die Lagerbehältnisse nicht oder nur unzureichend verpackt sein, bzw. das Maximalgewicht überschritten sein oder ein anderes Problem seitens des Kunden vorliegen, so wartet aktenspeicher.at oder das von aktenspeicher.at beauftragte Subunternehmen maximal 15 Minuten. Ist der Grund für die Verzögerung nach 15 Minuten nicht beseitigt, so wird die Abholung abgebrochen und die unter Punkt 3.1.5 genannte Aufwandspauschale wird dem Kunden verrechnet. Alternativ kann der Kunde aber während dieser 15 Minuten, aktenspeicher.at auch mit einer Verlängerung nach zeitlichem Aufwand, schriftlich per Mail, beauftragen. Die zusätzlich benötigte Zeit wird sodann nach dem auf der Homepage von aktenspeicher.at ersichtlichen Stundensatz in Rechnung gestellt. Die Abrechnung erfolgt je begonnener 15 Minuten.
3.4 Allgemeines rund um die Dienstleistung von aktenspeicher.at außer Haus
3.4.1 Die maximale Wartezeit beträgt immer 15 Minuten, danach wird die Lieferung bzw. Rücklieferung kostenpflichtig abgebrochen.
3.4.2 Jede Lieferung, Abholung und Rücklieferung ist vom Kunden schriftlich zu bestätigen.
3.4.3 Jede Art der Kommunikation hat ausschließlich während der Geschäftszeiten von aktenspeicher.at zu erfolgen. Die aktuellen Geschäftszeiten und Lieferkonditionen können jederzeit der Homepage von aktenspeicher.at entnommen werden.
3.4.4 aktenspeicher.at bemüht sich immer um pünktliche Einhaltung der vereinbarten Termine. Für auftretende Verspätungen haftet aktenspeicher.at ausschließlich im Rahmen des Punkt 9.
3.5.1 Neben den aktenspeicher.at Kartons, Paletten-Gitterkörben, Paletten-Boxen sowie Paletten-Containern ist es dem Kunden auch möglich, sonstige Gegenstände gegen vorherige Absprache und ausdrücklicher Zustimmung durch aktenspeicher.at einzulagern.
Die Zustimmung gilt nur dann als erteilt, wenn diese auch dem Kunden in Schriftform übermittelt worden ist. Eine mündliche Vereinbarung ist weder gültig noch wirksam.
3.5.2 aktenspeicher.at lagert die übernommenen Kartons, Lagerbehältnisse und etwaige sonstige Gegenstände in einem dafür vorgesehenen Lager ein. aktenspeicher.at obliegt die Wahl des Lagerortes, sorgt aber jedenfalls dafür, dass dieser vor unberechtigten Zutritt abgesichert ist. Selbstverständlich sind alle von aktenspeicher.at genutzten Lagerorte witterungsgeschützt. Ein bestimmtes Raumklima kann jedoch nicht zugesichert werden.
3.5.3 Gibt es seitens aktenspeicher.at den begründeten Verdacht, dass die Kartons, Lagerbehältnisse oder sonstigen Gegenstände, einen oder mehrere der in Punkt 3.2.4 angeführten Gegenstände enthalten, ist dieser berechtigt, die vom Verdacht betroffenen Lagerbehältnisse bzw. sonstigen Gegenstände und deren Verpackung zu öffnen und zu prüfen.
3.5.4 aktenspeicher.at ist für die Sicherung und Bewachung der Lagerräumlichkeiten nur insoweit verpflichtet, als es sich um seine eigenen Lagerräume handelt und die Lagerung und Sicherung wie im normalen Umfang ortsüblich geboten ist.
3.5.5 Grundsätzlich ist der Kunde nicht berechtigt, das Lager zu betreten. Sollte es jedoch eine Einbringung oder Ausfolgung seiner Gegenstände bzw. seiner Lagerbehältnisse erfordern, ist dies nur im Beisein eines Mitarbeiters von aktenspeicher.at während der Öffnungszeiten und gegen Terminvereinbarung möglich.
3.5.6 Die Mindest-Mietdauer beträgt 6 Monate
3.6. Rücklieferung
3.6.1 aktenspeicher.at wird auf Verlangen des Kunden einen Termin für die Rücklieferung bzw. eine Abholung ab Lager, der Lagerbehältnisse (bei Kauf) bzw. des Inhaltes der Lagerbehältnisse (bei Miete) und/oder etwaiger eingelagerter Gegenstände möglichst zeitnah vereinbaren. Zwischen Rücklieferungsanforderung und der tatsächlichen Rücklieferung müssen mindestens sieben Werktage liegen. Die diesbezügliche Beauftragung hat schriftlich an aktenspeicher.at zu erfolgen. Eine verbindliche Zusage kommt jedoch nur durch eine schriftliche Auftragsbestätigung durch aktenspeicher.at zustande.
3.6.2 aktenspeicher.at wird sodann, je nach Kundenbedarf, die gesamten oder auch nur bestimmte, der eingelagerten Lagerbehältnisse bzw. Gegenstände an die vom Kunden angegebene Adresse liefern. Die Adresse kann von der Abholanschrift abweichen, muss jedoch vom ursprünglichen Vertreter oder dessen Rechtsnachfolger mit Unterschrift bestätigt werden. aktenspeicher.at behält sich das Recht vor, im berechtigten Zweifel die Ausfolge bei einer zuständigen Behörde zu hinterfragen. Diesbezüglich etwaig entstehende Kosten sind vom Kunden zu begleichen. Die Lieferung wird nach den auf der Homepage der aktenspeicher.at ersichtlichen Tarifen in Rechnung gestellt. Die Zahlung hat vom Kunden vor Rücklieferung zu erfolgen.
3.6.3 Im Falle von angemieteten Lagerbehältnissen, müssen diese innerhalb von 10 Werktagen nach erfolgter Rücklieferung zur Abholung bereitgestellt werden. Der Kunde ist verpflichtet, innerhalb von längstens drei Tagen nach Rücklieferung, einen Termin mit aktenspeicher.at für die Abholung zu vereinbaren. Alternativ kann der Kunde auch selbst die angemieteten Lagerbehältnisse innerhalb der 10 Werktage an das jeweilig von aktenspeicher.at genannte Lager retournieren. Auch in diesem Fall ist jedoch dies innerhalb von drei Tagen nach Rücklieferung bekanntzugeben.
3.6.4 Sollte wider Erwarten eine Rücklieferung nicht möglich sein, so wird aktenspeicher.at den Kunden kontaktieren, um weitere Anweisungen des Kunden einzuholen. Ist die Kontaktaufnahme mit dem Kunden wiederholt nicht möglich, so ist aktenspeicher.at zum Öffnen und Durchsuchen der eingelagerten Lagerbehältnisse berechtigt. Dies, um eventuell weitere Informationen bzgl. Kontaktmöglichkeiten zum Kunden zu erlangen.
3.6.5 Allfällige, über den Vertrag hinausgehende Kosten für eine außerplanmäßige Ausfolge bzw. Rücklieferung der Akten/Fahrnisse/Gegenstände sind vom Kunden zu tragen und werden nach Aufwand von aktenspeicher.at in Rechnung gestellt. Dasselbe gilt für eine in Folge eventuell zu leistenden Wiedereinlagerung.
3.7 Übernahme der Rücklieferung durch den Kunden
3.7.1 Äußerlich erkennbare Schäden an den ausgefolgten Lagerbehältnissen bzw. Gegenständen hat der Kunde unverzüglich zu rügen. Versteckte und von außen nicht erkennbaren Mängeln, hat der Kunde binnen 5 Werktagen ab Rücklieferung zu rügen. Wird die Rüge innerhalb der festgelegten Frist unterlassen, so wird vermutet, dass die Schäden bei Rücklieferung an den Kunden noch nicht vorhanden waren.
3.7.2 Bei fristgerechter Rüge wird aktenspeicher.at umgehend den Sachverhalt prüfen und bei tatsächlichem Anspruch die beschädigten Güter wie unter Punkt 10.2.5 entschädigen.
3.8 Umzüge
3.8.1 Für Umzüge hat der Kunde von aktenspeicher.at eine entsprechende Anzahl an Kartons anzukaufen. Sollte der Kunde darüber hinaus auch Paletten-Gitterkörbe, Paletten-Boxen oder Paletten-Container benötigen, so sind diese anzumieten. Auf Wunsch ist auch ein Kauf von Paletten-Gitterkörben, Paletten-Boxen oder Paletten-Containern möglich. Für jeden Umzug muss eine Mindestanzahl an Kartons angekauft werden. Die Anzahl sowie die aktuell gültigen Preise sendet aktenspeicher.at nach Erhalt der konkreten Anfrage des Kunden mittels eines verbindlichen Angebotes zu. Die konkreten Maße der Kartons bzw. etwaiger anderer Übersiedlungshilfen (Paletten-Gitterkörbe, Paletten-Boxen oder Paletten-Container) sind der Homepage von aktenspeicher.at zu entnehmen. Die maximale Traglast pro Karton beträgt 15kg. Angaben über die Beladung etwaiger weiterer Übersiedlungshilfen sind der Homepage aktenspeicher.at zu entnehmen.
3.8.2 aktenspeicher.at liefert dem Kunden die von ihm gekauften Kartons sowie die angemieteten Übersiedlungshilfen (Paletten-Gitterkörbe, Paletten-Boxen oder Paletten-Container) an die im Auftrag vereinbarte Lieferadresse.
3.8.3 Der Kunde nutzt die gegen Entgelt überlassenen Übersiedlungshilfen ausschließlich zum Zweck der Durchführung eines Umzuges. Werden die übergebenen Übersiedlungshilfen vom Kunden dabei übermäßig verschmutzt oder beschädigt, so hat der Kunde diese zu einem Kaufpreis laut Punkt 3.2.5 von aktenspeicher.at zu erwerben. Sollte eine Reinigung ausreichend sein, so hat der Kunde alternativ die Möglichkeit, 35% des unter Punkt 3.2.5 angeführten Preises zu bezahlen. Die Entscheidung, ob eine Reinigung ausreichend ist, obliegt aktenspeicher.at allein.
3.8.4 Die Mindestmietdauer für Übersiedlungshilfen beträgt einen Vertragsmonat (beginnend mit dem Tag der Zustellung). Wird kein Abholtermin innerhalb dieses Monates vereinbart, so verlängert sich die Mietdauer anschließend automatisch „wochenweise“ (7- Kalendertage = Verlängerungswoche). Die maximale Mietdauer beträgt 91 Tage (=13 Wochen). Sollte ein Kunde die Übersiedlungshilfen länger benötigen, so ist ein Ankauf dieser empfehlenswert. Die Entscheidung obliegt dem Kunden. Bis defacto eine Rückgabe durch den Kunden, bzw. ein Termin für die Abholung durch aktenspeicher.at vereinbart wird und tatsächlich auch erfolgt, wird die Verlängerung kontinuierlich fortgesetzt. Mit der Abholung der leeren Übersiedlungshilfen durch aktenspeicher.at, bzw. der Rücklieferung durch den Kunden am vereinbarten Lagerstandortes von aktenspeicher.at, endet der Vertrag automatisch, ohne dem Erfordernis einer Kündigung, mit dem letzten Tag des jeweiligen Intervalls.
3.8.5 aktenspeicher.at erledigt selbst oder offeriert die Organisation und Abwicklung von Umzügen durch professionelle Partner-Unternehmen auf Anfrage. aktenspeicher.at erfüllt hierbei selbst oder in Form eines Generalübernehmers die Funktion.
3.8.6 Bei wichtigen Gründen ist aktenspeicher.at berechtigt, das Mietverhältnis jederzeit mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt jedenfalls vor, wenn vom Kunden angemietete Übersiedlungshilfen zweckentfremdet verwendet werden oder der Kunde mit einer Zahlung gegenüber aktenspeicher.at trotz Mahnung und Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen in Verzug ist.
3.9 Nicht erfolgte Rückgabe der angemieteten Übersiedlungshilfen
Sollte seitens des Kunden die Rückgabe der Übersiedlungshilfen nicht innerhalb von 91 Tagen erfolgen, so hat dieser, diese zu den auf der Homepage von aktenspeicher.at ersichtlichen Preisen anzukaufen. Das Mietentgelt für die 91 Tage ist unabhängig davon jedenfalls ebenso zu begleichen.
4.1 Um einen reibungslosen Ablauf aller angebotenen Dienstleistungen garantieren zu können, geht aktenspeicher.at von folgenden Voraussetzungen aus:
Die Transportwege sind immer frei zugänglich, ausreichend dimensioniert und statisch geeignet. aktenspeicher.at erstellt sein Angebot unter der Annahme, dass die vom Kunden vorgegebenen Transportwege am Übersiedlungstag bzw. Abholtag auch tatsächlich zur Verfügung stehen. Etwaig notwendige Ladezonen hat der Kunde termingerecht bei der zuständigen Behörde anzumelden und für die Umsetzung der Ladezone Sorge zu tragen. Sollte dies nicht der Fall sein (z.B. das Aufzüge nicht verwendet werden können oder vereinbarte Zufahrten nicht möglich sind), so wird der dadurch zusätzlich entstehende Mehraufwand in Rechnung gestellt.
4.2 Die aktenspeicher.at Arbeitszeiten und deren Verrechnung:
Normalarbeitszeit:
Montag bis Freitag (werktags) von 8:00 – 16:30 Uhr
Überstundenzuschläge werden wie folgt in Rechnung gestellt:
Zuschlag 50%: nach der 8. Arbeitsstunde pro Werktag (Normalarbeitszeit) bis 21:00 Uhr
sowie an Samstagen in der Zeit von 8:00 – 13:00 Uhr
Zuschlag 100%: werktags (Mo-Fr) zwischen 21:00 – 8:00 Uhr
Samstags zwischen 13:00 – 24:00 Uhr
Sonn- und Feiertags zwischen 0:00 – 24:00 Uhr
Als Grundlage für die Verrechnung gelten vom Kunden oder dessen Bevollmächtigten gegengezeichnete Arbeitsscheine. Minimale Verrechnung: 5 Stunden
aktenspeicher.at wird dem Kunden eine Wegzeit für An- und Abfahrt nach tatsächlichem Zeitaufwand in Rechnung stellen bzw. im Vorhinein eine verbindliche Pauschale dafür anbieten.
4.3 Die vereinbarungsgemäße Durchführung aller Aufträge setzt voraus, dass keine extreme Witterungsbedingungen (Schneefall, Glatteis, Sturm, Überschwemmung, etc.) eine Leistungserbringung erschweren oder sogar unmöglich machen.
4.4 Etwaiger Materialeinsatz wird gemäß der aktenspeicher.at Preisliste verrechnet. Eventuell notwendige Entsorgung wird nur gegen gesonderten schriftlichen Auftrag auf Kosten des Kunden durchgeführt. Vor einer allfälligen Entsorgung hat der Kunde an aktenspeicher.at die geschätzten Entsorgungskosten in Form eines Akonto´s anzuweisen. Nach erfolgter Entsorgung wird nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet und ein allfälliger Differenzbetrag ist an den Kunden zurückzubezahlen bzw. wird dem Kunden nachverrechnet.
5.1 Lagerung von Akten bzw. sonstigen Gegenständen
5.1.1 Grundsätzlich erfolgt die Einlagerung bis zum für die Rücklieferung bzw. die Vernichtung der eingelagerten Akten vertraglich vereinbarten Termin. Der Kunde kann jedoch seine erworbenen Lagerbehältnisse, bzw. bei angemieteten Lagerbehältnissen, den Inhalt dieser, bzw. auch nur Teile daraus, sowie seine Gegenstände sowohl vor als auch nach Ablauf der Vertragsdauer zurückverlangen.
Die Mindestvertragsdauer beträgt im Regelfall den aliquoten Monat plus die Mindest-Mietdauer laut Punkt 3.5.6. Dem Kunden wird jedoch die Möglichkeit eingeräumt, auch vor Ablauf der Mindestvertragsdauer einen Termin für die Ausfolgung/Rücklieferung zu vereinbaren. In diesem Fall wird jedoch das gesamte Entgelt für die Mindestvertragsdauer vor Ausfolgung/Rücklieferung fällig.
5.1.2 Der Vertrag beginnt mit Vertragsabschluss und wird auf unbestimmte oder bestimmte Zeit abgeschlossen.
5.1.3 Die Vertragsdauer für Einlagerungen wird in Kalendermonaten berechnet. Das erste Monat wird aliquot in Rechnung gestellt. Danach entspricht das Kalendermonat einem Vertragsmonat. Mietentgelte sind immer im Vorhinein, bis spätestens zum 5. eines jeden Monats fällig.
5.2 Lagerung von Insolvenzakten
5.2.1 Der Vertrag beginnt mit Vertragsabschluss und wird auf bestimmte Zeit abgeschlossen. In der Regel auf die Dauer von 7 bis 10 Jahren. Der Insolvenzverwalter entscheidet über die Laufzeit!
5.2.2 Die Mindestvertragsdauer entspricht hier dem gesamten vereinbarten Mietzeitraum.
5.3 Übersiedlungen
Hier entspricht die Mindestvertragsdauer der tatsächlichen Dauer der mit der Übersiedlung in Zusammenhang stehenden Tätigkeiten.
6.1.1 Nach Ablauf der Mindestvertragsdauer (laut Punkt 5.1.1 bzw. 5.2.2 und 5.3) kann der Vertrag vom Kunden ohne Angabe von Gründen schriftlich gekündigt werden.
6.1.2 Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag auch vor Ablauf der Mindestvertragsdauer zum Ende jedes Vertragmonats kündigen. Allerdings hat der Kunde in diesem Fall das Entgelt für die gesamte Mindestvertragsdauer zu entrichten.
6.1.3 Mit dem Aussprechen der Kündigung durch den Kunden, wird ein Rücklieferungs- oder Auslagerungstermin bis längstens innerhalb des letzten Vertragsmonats vereinbart. Sollte mit dem Kunden binnen 60 Tagen nach der ausgesprochenen Kündigung kein Termin vereinbart werden, so hat aktenspeicher.at das Recht nach Punkt 9.2 vorzugehen.
6.1.4 Das Mietverhältnis kann seitens aktenspeicher.at jederzeit mit sofortiger Wirkung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes aufgelöst werden. Ein wichtiger Grund liegt jedenfalls dann vor, wenn der Kunde gemäß Punkt 3.2.4 verbotene Gegenstände einlagert oder wenn der Kunde mit einer Zahlung gegenüber aktenspeicher.at trotz Mahnung und Setzung einer Nachfrist von zumindest 14 Tagen in Verzug ist.
7.1 Alle Preise für die Vermietung von Lagerbehältnissen und Übersiedlungshilfen, bzw. für die Einlagerung von Kartons und sonstigen Gegenständen sowie den Transport von und zum Kunden richten sich nach dem Vertrag.
7.2 Zahlungen für die jeweilige Mindestvertragsdauer sind bei Vertragsabschluss im Vorhinein zu bezahlen. Darüber hinaus sind alle Mieten für jeden weiteren Vertragsmonat jeweils im Vorhinein fällig. Ebenso gilt dies für Verlängerungswochen für gemietete Übersiedlungshilfen. Auch hier ist das Mietentgelt am ersten Tag jeder neuen Woche im Vorhinein fällig. Bei Vertragsende erfolgt die Endabrechnung ebenso immer in ganzen Wochen bzw. Monaten. Unabhängig vom Tag der Rücklieferung. Die Fälligkeit bleibt auch bei Vertragsende die gleiche! In jedem Fall müssen alle vereinbarten Zahlungen vor Rücklieferung bzw. Rückgabe erfolgt sein.
7.3 Zahlungen können per Überweisung oder Lastschriftverfahren vereinbart und durchgeführt werden.
7.4 Das Entgelt wird, sofern im Vertrag nicht anders vereinbart, jeweils pro angefangenem Vertragsmonat bzw. je angefangener Vertragswoche berechnet und fällig gestellt. Die Zahlungspflicht für die Miete bzw. den Kauf erfolgt jeweils mit Zustellung der Kartons/Lagerbehältnissen/Übersiedlungshilfen oder deren Abholung, bzw. der Einlagerung von Selbigen und sonstigen Gegenständen in das Lager von aktenspeicher.at. Ab diesem Zeitpunkt beginnt die (Mindest-) Vertragsdauer (laut Punkt 5).
7.5 Bei Akteneinlagerungen von insolventen Unternehmen ist das Entgelt für die gesamte Mietdauer im Vorhinein fällig und nach Vertragsabschluss binnen 5 Tagen zu bezahlen. Erst nach erhaltener Zahlung wird aktenspeicher.at die angebotenen Dienstleistungen vornehmen.
7.6 Sollte ein Kunde in Zahlungsverzug geraten, so gelten Bearbeitungsgebühren von € 12,- (pro Mahnschreiben) sowie Verzugszinsen in Höhe von 12% per anno als vereinbart. Weiters sind vom Kunden etwaige Betreibungskosten (z.B. Inkasso- kosten bzw. Anwaltskosten) zu tragen.
Dem Kunden ist es nicht gestattet, allfällige Ansprüche seinerseits gegen die Ansprüche von aktenspeicher.at aufzurechnen. Ausgenommen davon ist eine etwaige Zahlungsunfähigkeit von aktenspeicher.at oder bei solchen Ansprüchen des Kunden, die gerichtlich festgestellt oder seitens aktenspeicher.at anerkannt worden sind. Der Kunde hat kein Zurückbehaltungs- oder Sicherungsrecht.
9.1 aktenspeicher.at weist hiermit den Kunden ausdrücklich auf sein gesetzliches Pfandrecht gemäß § 421 UGB zur Sicherstellung des Entgelts hin. aktenspeicher.at behält sich daher das Recht vor, die übernommenen Kartons, Lagerbehältnisse und sonstigen Gegenstände erst nach Bezahlung aller offenen Forderungen auszuhändigen.
9.2 Für die Verwertung des Pfandrechtes wird zwischen den Parteien daher folgende Vereinbarung gemäß § 466a Abs 3 ABGB getroffen:
9.2.1 Befindet sich der Kunde mit seinen Zahlungsverpflichtungen länger als 30 Tage in Verzug, hat aktenspeicher.at das Recht den Kunden unter Androhung der Verwertung bzw. Entsorgung der vom Kunden eingebrachten Kartons/Lagerbehältnissen und sonstigen Gegenständen zur Zahlung der offenen Forderungen binnen 14 Tagen schriftlich aufzufordern.
9.2.2 Der Kunde berechtigt aktenspeicher.at, die dem Pfandrecht unterliegenden Fahrnisse nach Androhung und nach erfolglosem Ablauf der gesetzten Frist von 14 Tagen zur Begleichung der offenen Forderungen auf Risiko und Kosten des Kunden zu verwerten oder sogar zu entsorgen.
9.2.3 Innerhalb der gesetzten Frist hat der Kunde aktenspeicher.at auch mitzuteilen, welche eingebrachten Fahrnisse einen Wert von € 100,- übersteigen.
9.2.4 Gibt der Kunde bekannt, dass ein der Wert von € 100,- keinesfalls überstiegen wird, so ist aktenspeicher.at berechtigt, die Fahrnisse zu entsorgen. Gibt der Kunde jedoch bekannt, dass der Wert überstiegen wird, hat aktenspeicher.at die Fahrnisse zu veräußern bzw. angemessen zu verwerten.
9.2.5 Lässt der Kunde die gesetzte Frist verstreichen und sendet keine Mitteilung über den Wert der eingelagerten Fahrnisse, schätzt aktenspeicher.at den Wert nach bestem Wissen und Gewissen und geht dementsprechend gemäß Punkt 9.2.4 vor. Zu diesem Zweck ist aktenspeicher.at berechtigt, die Kartons und Lagerbehältnisse sowie sonstig eingelagerte Gegenstände zu öffnen und die eingebrachten Fahrnisse/Gegenstände zu untersuchen.
9.2.6 Sollte die angestrebte Verwertung trotz aller Bemühungen durch aktenspeicher.at nicht erfolgreich verlaufen, ist aktenspeicher.at auch bei Unterschreiten der Wertgrenzen gemäß Punkt 9.2.4 berechtigt, die Fahrnisse auf Kosten des Kunden zu entsorgen.
9.2.7 aktenspeicher.at übernimmt in keinem Fall eine Haftung hinsichtlich der Höhe eines eventuell erzielbaren Verwertungserlöses.
9.2.8 Selbstverständlich hat aktenspeicher.at bei der Verwertung bzw. Entsorgung der Fahrnisse des Kunden angemessen auf die Interessen des Kunden zu achten.
9.2.9 Der erzielte Verwertungserlös wird von aktenspeicher.at zunächst für die Kosten aus der Verwertung der Fahrnisse verwendet. Ein darüber hinaus verbleibender Erlös wird für die offenen Zahlungsverpflichtungen aus dem Vertrag sowie sonstig angelaufene Kosten verwendet. Darüber hinaus bestehende Überschüsse stehen dem Kunden (ohne Anspruch auf Verzinsung) zu. In diesem Fall wird aktenspeicher.at den Kunden zur Bekanntgabe einer Bankverbindung binnen einer Frist von 14 Tagen auffordern.
9.2.10 Sollte der Fall eintreten, dass der Verwertungserlös nicht ausreicht, um die angefallenen Kosten und offenen Forderungen zu begleichen, so schuldet der Kunde weiterhin den resultierenden Differenzbetrag. In diesem Fall wird nach Abschluss des Verwertungsprozesses aktenspeicher.at dem Kunden, eine Aufforderung zur Zahlung des Differenzbetrages übersenden.
10.1 Vorbehaltlich zwingender Bestimmungen der österreichischen Gesetzgebung und sofern in diesem Punkt nicht anders geregelt, stehen dem Kunden gegenüber aktenspeicher.at keine Ansprüche auf Gewährleistung, Schadenersatz oder Haftung zu.
10.2 aktenspeicher.at haftet in den folgend genannten Fällen für Schäden des Kunden durch Diebstahl, Verlust, Verschmutzung und Beschädigung der eingelagerten Kartons, Lagerbehältnisse und sonstigen Gegenständen.
10.2.1 Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln von aktenspeicher.at Mitarbeitern und Organen oder sonst aktenspeicher.at zuzurechnende Personen (§ 1313a ABGB) verursacht wurden.
10.2.2 Für Schäden, welche aus einem der untenstehenden Ereignisse verursacht werden, ist die Haftung auf den unmittelbaren Schaden beschränkt. Für indirekte Schäden, sonstige Folgeschäden, sowie für einen etwaigen Gewinnentgang wird die Haftung ausgeschlossen.
• Einbruchdiebstahl
• Raub und/oder Vandalismus nach einem Einbruch
• Innere Unruhen, Bürgerkriege, Krieg
• Plünderungen, böswillige Beschädigung, Aussperrung, Streik
• Unbemerkbarer Schädlingsbefall
• Blitzschlag, Brand, Rauch, Explosion, Implosion
• Überschwemmung, Rückstau, Hagel
• Sturm, Hurrikan, Tornados
• Schneedruck, Lawinen
• Leitungswasser
• Fahrzeuganprall, Flugzeugabsturz, Überschalldruckwellen
• Erdbeben, Erdrutsch, Erdsenkung
• Vulkanausbruch, Tsunami
10.2.3 aktenspeicher.at bietet dem Kunden immer auch verschiedene Möglichkeiten in Puncto Versicherungsschutz mit unterschiedlichen Versicherungssummen an. Welche Versicherung mit welcher Schadensabdeckung der Kunde in Anspruch nimmt, entscheidet ausschließlich der Kunde selbst. Der Kunde bestätigt jedenfalls, dass, sollte der Wert der eingelagerten Fahrnisse, die Höhe des gewählten Versicherungsschutzes übersteigen, aktenspeicher.at nicht haftbar gemacht werden kann.
10.2.4 Für im Eigentum des Kunden stehende Lagerbehältnisse hat der Kunde selbst das Risiko von Beschädigung oder Verlust zu tragen. aktenspeicher.at bietet aber auch hier einen dementsprechenden Versicherungsschutz an.
10.2.5 Sollte der Kunde keinen Versicherungsschutz abschließen, so haftet aktenspeicher.at für den Inhalt pro eingelagerten Karton mit € 5,- und pro sonstigen Gegenstand mit € 10,-. Dementsprechend ist die Haftung von aktenspeicher.at für Verlust oder Beschädigung des Inhalts der eingelagerten Kartons und sonstigen Gegenständen mit diesem Betrag beschränkt.
Kundenansprüche wegen Beschädigung von eingelagerten Fahrnissen verjähren ein Jahr nach Rückerhalt. Im Falle des gänzlichen Verlustes verjährt der Anspruch binnen einem Jahr ab dem Tag, an dem die Ausfolgung bzw. Rücklieferung erfolgen sollte, bzw. auch etwaige andere eingelagerte Fahrnisse ausgefolgt/rückgeliefert wurden.
Benötigte persönliche Kundendaten, wie z.B. Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummer werden ausschließlich zu den oben genannten Zwecken benutzt und weder an Dritte weitergegeben noch über die Dauer der Zusammenarbeit in Evidenz gehalten. Alle Details können der Datenschutzerklärung auf www.aktenspeicher.at entnommen werden.
13.1 Das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und aktenspeicher.at wird primär durch diese AGB und subsidiär durch die einschlägigen Bestimmungen des Unternehmensgesetzbuches (UGB) und des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB) geregelt.
13.2 Sollte eine Bestimmung dieser AGB oder des Vertrages ungültig oder nicht vollstreckbar sein, so bleibt der restliche Teil einer solchen Bestimmung und der AGB bzw. des Vertrages hiervon unberührt und vollständig in Kraft. Unbeschadet vorangehender Bestimmungen, gilt die ungültige Bestimmung der Vereinbarung, als durch eine Bestimmung ersetzt, die dem Übereinkommen und der Absicht der Parteien am nächsten kommt.
13.3 Diese AGB und der Vertrag unterliegen österreichischem Recht. Für etwaige Streitigkeiten gilt der Gerichtsstandort Wien Innere Stadt als vereinbart.
13.4 Sollten seitens des Kunden Änderungen der Kontaktadresse, E-Mail und seiner Telefonnummer vorgenommen werden, so verpflichtet sich der Kunde diese unverzüglich schriftlich bekannt zu geben.
14.1 Gilt nur für Verträge, die dem Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz unterliegen:
Der Kunde das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Kunde an aktenspeicher.at eine eindeutige Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, oder E-Mail) über seinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Die Kontaktdaten sind unter Punkt 14.3 ersichtlich. Der Kunde kann dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, welches jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Kunde die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.
14.2 Folgen des Widerrufs: Wenn der Kunde den Vertrag widerruft, hat aktenspeicher.at dem Kunden alle Zahlungen, die aktenspeicher.at von ihm erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme etwaiger zusätzlicher Kosten, die sich daraus ergeben, dass der Kunde eine andere Art der Lieferung, als die von aktenspeicher.at angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Kundenwiderruf des Vertrags bei aktenspeicher.at eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet aktenspeicher.at dasselbe Zahlungsmittel, das der Kunde bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit dem Kunden wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. In keinem Fall werden dem Kunden wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Hat der Kunde verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so hat der Kunde an aktenspeicher.at einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Kunde aktenspeicher.at von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichtet hat, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
14.3 Kontaktdaten für den Widerruf
aktenspeicher.at
Firma Christian Rudolf Weidhaus
7072 Mörbisch am See, Seestr. 75
Telefonnummer +43 676 333 88 33
E-Mail office@aktenspeicher.at bzw. aktenspeicher2023@gmail.com
Muster-Widerrufsformular
An Firma
Christian Rudolf Weidhaus
Seestraße 75
7072 Mörbisch am See
E-Mail: office@aktenspeicher.at und aktenspeicher2023@gmail.com
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der
folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*):
Bestellt am (*)/erhalten am (*)
Name des Kunden
Anschrift des Kunden
Telefonnummer des Kunden
E-Mail des Kunden
_______________________ _____________________________________________
Datum Unterschrift u. Stempel des Kunden